Wohnraumförderung im Jahr 2024

15.05.2025

Das Wichtigste auf einen Blick:

  • Kenntnisnahme im Ausschuss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen hat den Bericht zur Wohnraumförderung im Jahr 2024 zur Kenntnis genommen.
  • Deutlicher Anstieg der Fördermittel: Die Stadt Essen hat 2024 rund 46 Millionen Euro an Wohnraumfördermitteln bewilligt – fast viermal so viel wie im Vorjahr (12,6 Millionen Euro).
  • Vielfältige Förderung: Gefördert wurden unter anderem der Neubau von rund 100 barrierefreien Mietwohnungen, die Modernisierung von 210 Wohnheimplätzen sowie der Erwerb/Neubau von 12 Einfamilienhäusern oder Eigentumswohnungen.

Rund 46 Millionen Euro hat die Bewilligungsbehörde Essen im Jahr 2024 im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung bewilligt. Damit liegt das Förderergebnis im Vergleich zum Vorjahr (12,6 Millionen Euro) fast viermal so hoch. Die Gelder werden auf Basis des Wohnraumförderprogramms durch das Land Nordrhein-Westfalen (NRW) zur Verfügung gestellt. Die Stadt Essen übernimmt dabei als Bewilligungsbehörde mit dem Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement u.a. die Aufgabe der Investorenberatung, der Antragsbearbeitung und Bewilligung der Gelder.

"Im letzten Jahr konnten wir den Neubau von rund 100 Mietwohnungen fördern und haben damit für die nächsten 25 bis 30 Jahre attraktiven Wohnraum mit Preis- und Belegungsbindungen am Markt gesichert", so Dieter Schmitz, Fachbereichsleiter im Amt für Stadterneuerung und Bodenmanagement, der die Ergebnisse im heutigen (15.05.) Ausschuss für Stadtentwicklung, -planung und Bauen präsentierte. "Alle Wohnungen sind barrierefrei und eignen sich entsprechend ihrer Größe insbesondere für 1 und 2-Personenhaushalte sowie für größere Familien", so Schmitz weiter.

Vermehrt würden seitens der Investorinnen*Investoren auch die Förderkonditionen für Wohnraum für Studierende und Auszubildende angefragt. Im Jahr 2024 wurde bereits die Modernisierung von 210 Wohnheimplätzen bewilligt. Darüber hinaus laufen aktuell Qualifizierungsgespräche für Neubauprojekte in diesem Segment.

Neben dem Mietwohnungssegment wird im Rahmen der öffentlichen Wohnraumförderung auch der Erwerb von Wohneigentum für Haushalte mit niedrigen bis mittleren Einkommen gefördert. Im letzten Jahr wurden rund 2,5 Millionen Euro für den Erwerb oder Neubau von 12 Einfamilienhäusern bzw. Eigentumswohnungen bewilligt und damit Familien bei der Bildung von Wohneigentum unterstützt.

Insgesamt umfasst das Förderergebnis im Jahr 2024 über alle Förderzugänge hinweg 321 Wohneinheiten. Darüber hinaus wurden für mehr als 150 Wohnungen bereits bestehende Preis- und Belegungsbindungen verlängert. Für neun bisher freifinanzierte Wohnungen konnten Mietpreis- und Belegungsbindungen durch die Landesfördermittel angekauft werden. Auch damit konnte ein wichtiger Beitrag zur Stabilisierung des Bestandes an öffentlich geförderten Wohnungen geleistet werden.

Deutlich wird der Erfolg im regionalen Vergleich: Im Regierungsbezirk Düsseldorf wurden lediglich in Düsseldorf und im Rhein-Kreis-Neus noch mehr Wohneinheiten als in Essen bewilligt. Die Finanzierungskonditionen im öffentlich geförderten Wohnungsbau sind weiterhin im Vergleich zum freien Markt deutlich attraktiver. So zeichnet sich auch für das Jahr 2025 mit der Anzahl bereits vorliegender Anträge ein positiver Trend ab.

Weitere Informationen zur Wohnraumförderung finden Interessierte auf www.essen.de/wohnraumförderung. Einen ersten Hinweis, ob eine Förderung im Bereich der Eigentumsförderung möglich ist, erhalten Interessierte über den Chancenprüfer der NRW.BANK: https://www.nrwbank.de/de/info-und-service/tools-und-rechner/chancenpruefer/.

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